Beteiligungsmodelle können speziell in den höheren Steuerprogressions-Stufen
eine außergewöhnliche Rendite bringen.
Die Überlegung dabei ist es, die Anfangsverluste des Anlageobjektes in
die Einkommenssteuer-Erklärung zu übernehmen und die erst später
auftretenden Gewinne in einer niedrigeren Steuerprogressions-Phase (eventuell
in der Pension) zu versteueren, woraus sich eine Verschiebung der Steuerlast
ergibt.
Arten möglicher steuerverschiebenden Beteiligungsmodelle sind z.B.:
- Beteiligung an Unternehmen
- Immobilienbeteiligung
- Pensions- und Partnervorsorge - Modell
Je nach persönlicher Situation ist es oft wichtig, mit Ihrem Steuerberater
die Möglichkeiten zu besprechen, um ein maßgeschneidertes Konzept
zu erstellen.
Falls bisher eine steuerliche Vertretung nicht gewünscht war, nennen wir
Ihnen gerne einige Kanzleien, die eine kompetente steuerliche Beratung bieten.
Für ein persönliches
Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
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