Die Kfz-Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für die
Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche,
die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den VN bzw. gegen die
mitversicherten Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des Kfz Menschen
verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden
bzw. abhanden kommen, oder ein bloßer Vermögensschaden eintritt,
der weder ein Personen- noch ein Sachschaden ist.
Bonus/Malus-System (jetzt nicht mehr verpflichtend)
Als Beobachtungszeitraum gilt der Zeitraum vom 01.10. bis zum 30.09. des folgenden
Jahres. Die Umreihung erfolgt jeweils im auf den Beobachtungszeitraum folgenden
Kalenderjahr zur Hauptfälligkeit. Wenn der Versicherungsbeginn zwischen
dem 01.04 und dem 30.09. liegt erfolgt die Umstufung erst im übernächsten
Jahr, da der Beobachtungszeitraum zu kurz ist. Schadensfälle werden sehr
wohl berücksichtigt.
Kasko:
Je nach Variante können hier Elementarereignisse, Dachlawinen, Diebstahl,
Raub, Unfälle, Vandalismus, Parkschäden, usw. versichert werden.
KFZ-Rechtsschutz:
Siehe
auch SACHVERSICHERUNGEN - RECHTSSCHUTZ, eingeschränkt auf den KFZ-Bereich.
Insassenunfall:
Siehe
auch PERSONENVERSICHERUNGEN - UNFALLVERSICHERUNG. Nur Insassen des versicherten
Kraftfahrzeuges sind versichert.
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