Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist die Wahrung rechtlicher Interessen
des Versicherungsnehmers und die damit im Zusammenhang stehenden gerichtlichen
und außergerichtlichen Maßnahmen.
Es werden die Kosten übernommen für:
- Rechtsanwaltsgebühren oder Notar
- Gerichtskosten (z.B. Zeugengebühren)
- Prozesskosten des Gegners (abhängig vom Schuldspruch)
- Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (je nach RS-Variante)
Folgende Bausteine werden von den Versicherungsgesellschaften angeboten:
- Verkehr
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Lenker-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
- Privatbereich
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
- allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
- Erb- und Familien-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Beruf
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
- Haus und Wohnung
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
- Unternehmen
- Betriebs-Rechtsschutz
- Firmen-Rechtsschutz (meist nur im Paket versicherbar)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf Versicherungsfälle,
die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten. Für
bestimmte Rechtsschutz-Bereiche gibt es aber Wartezeiten:
- 3 Monate allgemeine Wartezeit
(Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz,
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Grundstückseigentum
und Miete)
- 6 Monate Familienrecht
- 9 Monate Familienrecht in Vaterschaftsangelegenheiten
- 12 Monate Erbrecht
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